Externer Datenschutzbeauftragter
Sicherheit durch kompetente Unterstützung
Die Umsetzung der Anforderungen des Datenschutzes greift in sämtliche Unternehmens- und Organisationsstrukturen ein.
Ich habe es mir zum Ziel gemacht, Sie in allen Fragen zum Datenschutz sowie bei der Umsetzung einer rechtssicheren und effizienten Datenschutzinfrastruktur schnell und kompetent zu unterstützen.
Gesetzliche Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten
Als Unternehmen in Deutschland sind Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn Sie in Ihrer Organisation mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Unabhängig von diesem Grenzwert sind Unternehmen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn
- die Arten der zu verarbeitenden Daten ein hohes Risiko für die betroffenen Personen darstellt und eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig wird,
- Daten geschäftsmäßig übermittelt werden (auch anonymisiert),
- Daten zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung genutzt werden,
- die Kerntätigkeit des Unternehmens darin besteht, umfangreich, regelmäßig und systematisch Personen zu Überwachen,
- die Kerntätigkeit des Unternehmens darin besteht, umfangreich besonders geschützte Daten über Personen zu verarbeiten.
Selbst wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, ist eine freiwillige Bestellung dennoch zu empfehlen, da ein Datenschutzbeauftragter Sie mit seinem Know-how immer unterstützen kann.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind gesetzlich festgelegt:
- Unterrichtung und Beratung der Geschäftsführung und der Beschäftigten,
- Überwachung und Prüfung der gesetzlichen Vorgaben,
- Beratung bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sowie deren Überwachung,
- Kontaktperson bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden.
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